Die Versicherung der Hundesitter
Bello kann noch so lieb sein, sein Hundesitter noch so verantwortungsvoll – passieren kann trotzdem immer etwas. Wer dann zahlt? Die richtige Haftpflichtversicherung.
Die braucht nicht nur jeder Hund, sondern auch (fast) jeder Hundesitter. Zumindest dann, wenn das Hundesitting nicht nur reine Gefälligkeit ist. Wer fremder Leut’s Vierbeiner hütet, einfach weil er so nett ist, braucht sich nicht extra abzusichern. Hauptsache, es fließen weder Geld noch Naturalien oder ähnliche Gegenleistungen. Betreuer im „Ehrenamt“ sind über die Hundehaftpflichtversicherung des Vierbeiners abgesichert. Was immer Bello in Wut oder Begeisterung anrichtet – die Hundehaftpflicht springt ein, wenn der Hundesitter wirklich nichts dafür kann. Was aber, wenn Bello selbst etwas passiert?
Damit keine unnötigen Probleme entstehen die sich um den Magen/Darm-Trakt des Hundes drehen, ist es immer gut das Hundefutter mit hohem Fleischanteil nicht in der Zeit umzustellen, in der der Hund beim Hundesitter ist.
Der Hund ist (k)eine Sache
Das Bürgerliche Gesetzbuch hilft. Darin steht dieser vielfach zu Recht gescholtene Paragraf, wonach Tiere zwar keine Sachen seien, im Fall der Fälle aber wie Sachen behandelt werden sollen. Erleidet Bello beim Hundesitter einen Schaden, wird er also genauso behandelt wie der Laptop oder das Fahrrad, das der freundliche Sitter geschrottet hat: Für Bellos Heilbehandlung kommt wie für die Reparatur die Privathaftpflicht des Hundesitters auf, die er hoffentlich hat. Voraussetzung ist wiederum, dass die Hundebetreuung eine reine Gefälligkeit war.
Achtung Profis
Sobald das Hundesitting entlohnt wird, gilt es nicht mehr als Gefälligkeit. Nun müssen professionelle Haftpflichtversicherungen her, um Bello abzusichern. Und den Hundesitter. Hundebesitzer sollten deshalb darauf achten, dass professionelle Hundebetreuer immer auch eine Betriebshaftpflicht beziehungsweise eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Wer Mist baut im Amt, muss für Schäden aufkommen. Einen Profi, der keine Haftpflicht besitzt, kann man zwar mit seinem Privatvermögen zur Verantwortung ziehen. Im Ernstfall muss man sich dafür aber vors Gericht bemühen und ihm das Hab und Gut wegpfänden lassen. Wenn dort jedoch nichts zu holen ist, bleibt man auf den Kosten sitzen.
Keine Sperenzchen zulassen
Weil die Berufshaftpflicht zuweilen teuer ist, versucht manch findiger Hundesitter, seine Haftung auszuschließen. Dann sind „Haftungsausschlussklauseln“ im Betreuungsvertrag zu finden. Ein kompletter Haftungsausschluss ist Profis aber nicht erlaubt. Zulässig ist nur, die Haftung auf „Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit“ zu beschränken. Wenn der Hundesitter alles tut, um Schäden zu verhindern, und es passiert trotzdem etwas, haftet er nicht. Hundesitter-Verträge sind zudem sogenannte „Verwahrungsverträge“. Sie können und sollten schriftlich abgeschlossen werden, müssen aber nicht. Doch nur, weil man nicht darüber gesprochen hat, ist die Haftung des Hundesitters keinesfalls ausgeschlossen. Kommt der Hundesitter zu Bello nach Hause, sollte seine Haftpflicht eine „Schlüsselschaden-Versicherung“ beinhalten. Verliert der Betreuer Bellos Haustürschlüssel (noch schlimmer als nur die Hundesnacks), kommt die Versicherung so auch für das Austauschen des Schlosses auf.
Tipps und Tricks in Sachen Hundesitter-Versicherung:
- Die eigene Hundehaftpflicht immer aktuell halten
- Professionelle Betreuer ohne Hundesitterhaftpflicht nicht engagieren
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